Erstattung der Asylkosten: Landkreistag begrüßt vollständigen Ausgleich

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Das Präsidium des Landkreistages Sachsen-Anhalt hat sich in seiner heutigen Sitzung erleichtert gezeigt, dass die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 entstandenen Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber nun doch vollständig erstattet werden.

 Die dem Landtag vorliegende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sieht im Aufnahmegesetz ausdrücklich eine Revisionsklausel vor, nach der die Fallpauschale von 8.600 Euro/Person überprüft, abgerechnet und für das Folgejahr entsprechend angepasst wird.

 „Wir begrüßen sehr, dass die Regierungsfraktionen diese gesetzliche Klarstellung beschlossen haben. Die gefundene Kostenregelung gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms vor Ort“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, heute in Magdeburg fest.

Pressemitteilung vom 7.12.2015 [PDF-Dokument: 27 kB]

07.12.2015